HIER gibt es die PDF des Leitfadens - diesen verfolgen unsere ausgebildeten Ersthelfer:innen am RvWG.

Wie müssen Verletzte versorgt werden?

 

Bei einem Unfall muss jeder Hilfe leisten. Die Erste-Hilfe-Maßnahmen richten sich nach der Art und Schwere der Verletzung. Reichen Erste-Hilfe-Maßnahmen für die Versorgung von Verletzten nicht aus, müssen die Verletzten in ärztliche Behandlung gebracht werden.

 

Eine schnelle, sachgerechte Versorgung kann sichergestellt werden, wenn bereits vor Ort über die Wahl der Arztpraxen bzw. den Transport in ein Krankenhaus entschieden wird. Diese Entscheidung ist jeweils abhängig von Art und Schwere der Verletzung.

 

Reicht die Erste-Hilfe-Versorgung nicht aus, wird von den Ersthelfern entschieden, ob und wie die Verletzten in weitere Behandlung gebracht werden (Arztwahl; Transportmittel).

 

Ausgebildete Schülerinnen und Schüler aus dem Schulsanitätsdienst können die Erste Hilfe in der Schule unterstützen.

 

 

Handlungsübersicht

 

Ergänzend zur folgenden Übersicht gilt immer: Im Falle einer notwendigen ärztlichen Versorgung sind die Eltern umgehend zu informieren!

 

• Personen mit leichten Verletzungen, die ärztlicher Versorgung bedürfen, bei denen aber voraussichtlich nur eine kurzfristige Behandlung erforderlich ist, sind der nächsten erreichbaren Arztpraxis zuzustellen bzw. einer ärztlichen Versorgung zuzuführen.

 

• Bei schwereren Verletzungen sind Verletzte einer Durchgangsärztin bzw. einem Durchgangsarzt (fachlich besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, die von den Unfallversicherungsträgern zugelassen sind) vorzustellen.

 

• Ist bei schweren Verletzungen der Rettungsdienst vor Ort, trifft dieser alle weiteren Entscheidungen.

 

• Liegt offensichtlich eine Augen- oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzung vor, sind Verletzte der nächsterreichbaren Arztpraxis des entsprechenden Fachgebietes zuzuführen.

 

Wie sind Verletzte zu transportieren?

 

Bei der Auswahl des Transportmittels sind die Art und Schwere der Verletzung und die örtlichen Verhältnisse zu beachten. Viele Verletzungen können durch Transport mit privatem PKW, Taxi, öffentlichen Verkehrsmitteln oder vielleicht sogar zu Fuß erfolgen.

 

In Welchen Fällen wird der Krankenwagen/Rettungsdienst gerufen?

 

Im Rahmen der Aufsichtspflicht muss je nach Alter, Einsichtsfähigkeit und Zustand der bzw. des Verletzten und je nach Art der Verletzung entschieden werden, ob die bzw. der Verletzte durch eine weitere Person begleitet werden muss. Bei Verletzungen, die einen besonderen Transport bzw. sachkundige Betreuung während des Transportes erfordern, sollte dieser durch den Rettungsdienst erfolgen.

Bestehen nach Unfällen Zweifel an der Transportfähigkeit der bzw. des Verletzten, sollte grundsätzlich eine Ärztin bzw. ein Arzt über die Art des Transportes entscheiden.

 

Folgende Übersicht zeigt an, wann ein Krankenwagen bzw. der Rettungsdienst gerufen wird: